HAHN Rechtsanwälte reichen Schadensersatzklage gegen BMW AG ein. 
Gegenstand der eingereichten Klage sind die Ansprüche wegen eines BMW
750Ld xDrive. Nachdem der Abgasskandal zunächst nur den 
Volkswagen-Konzern betroffen hatte, rücken derzeit weitere 
Pkw-Hersteller in den Fokus. Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt 
bereits zahlreiche geschädigte Kunden der BMW AG. Sie bietet allen 
Besitzern von allen betroffenen BMW Dieselfahrzeugen die Möglichkeit,
Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenlos prüfen zu lassen. Im 
Abgasskandal haben nahezu alle Besitzer von Dieselfahrzeugen enorme 
Wertverluste hinnehmen müssen. Ärgerlich für Dieselinhaber ist 
besonders, dass viele der Dieselfahrzeuge auch nach einem 
Softwareupdate nicht in Fahrverbotszonen einfahren dürfen.
Deutsche Umwelthilfe testet BMW Diesel-Fahrzeuge
   In verschiedenen Praxistests hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. 
festgestellt, dass die im realen Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte 
erheblich von den von der BMW AG angegebenen Abgasemissionswerten 
abweichen.
   Von der deutschen Umwelthilfe wurden bisher die folgenden 
Fahrzeuge von BMW getestet:
Hersteller/Modell   CO2-         NOx-         NOx-     Erstzulassung
                    Emissionen   Emissionen   Faktor*
BMW 318d, Touring 
(schwarz)           133 g/km     95 mg/km     1,2      02/2016
BMW 318d, Touring 
(silber)            141 g/km     200 mg/km    2,5      02/2016
BMW 318d, Touring 
(weiß)              140 g/km     525 mg/km    6,6      06/2016
BMW 320d, Touring   150 g/km     199 mg/km    2,5      09/2017
BMW 320d Efficient 
Dynamics, Touring   128 g/km     212 mg/km    2,6      09/2016
BMW 320d GT xDrive  135 g/km     360 mg/km    4,5      06/2015
BMW 520d, Touring   130 g/km     387 mg/km    4,8      03/2016
BMW 520d, Touring   139 g/km     272 mg/km    3,4      11/2015
BMW 750d xDrive**   188 g/km     646 mg/km    8,1      09/2014
BMW X1 xDrive18d    151 g/km     238 mg/km    3        09/2016
BMW X5 xDrive25d    160 g/km     283 mg/km    3,5      12/2014
   Der NOx-Grenzwert nach Euro 6 (Dieselmotor) für den getesteten BMW
750d beläuft sich auf 80 mg/km. Im Praxistest wurde von der Deutschen
Umwelthilfe ein NOx-Wert von 646 mg/km gemessen. Mit anderen Worten 
hat der getestete BMW mehr als 8 Mal mehr NOx ausgestoßen als 
erlaubt. Denknotwendig müssen also Einrichtungen in diesem Fahrzeug 
verbaut sein, die für das Ergebnis sorgen, dass unter Prüfbedingungen
ein Wert von 80 mg/km nicht überschritten wird.
Rückruf für Softwareupdate bei BMW
   Im Februar 2018 kam es zur Rückrufaktion hinsichtlich des BMW 750d
und auch des BMW M550d. Der Rückruf wurde damit begründet, dass „bei 
internen Tests“ festgestellt worden sei, dass eine korrekt 
entwickelte Software einigen dafür nicht geeigneten Modell-Versionen 
irrtümlich zugeordnet wurde. Der Regenerationszyklus des 
NOx-Speicherkatalysators werde bei den betroffenen Modellen im 
Gegensatz zu den Modellen mit dem Kombinationssystem aus SRC und 
NOx-Speicherkatalysatorsystem mit demselben Motor nicht häufig genug 
ausgelöst. Abhilfe schaffe ein Softwareupdate.
In den Schreiben an die BMW-Besitzer aus Juni 2018 heißt es:
   „die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit 
einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein 
Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten
Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden 
Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge 
mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies 
führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die 
Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen 
erfolgt.
   Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem 
einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte 
programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des 
Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur 
EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen 
dieses Rückrufes umzusetzen sind.“
   Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den
Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer 
Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.
Nicht nur Oberklasse betroffen?
   Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht 
nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim 
BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat 
dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6
Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.
   Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale 
Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im 
EKI-Projekt wie folgt:
   „Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die 
Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet 
ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist 
nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht 
gedeckt.“
Schadensersatz für BMW-Besitzer
   Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer 
ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG. 
Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
der Schadensersatzansprüche beauftragt werden. „Der dem Kunden 
entstandene Schaden liegt nicht nur darin, dass sein erworbenes 
BMW-Dieselfahrzeug einen geringeren Wert hat als bei Erwerb erwartet.
Vielmehr muss der Kunde – sollte er sich weigern, von BMW  angebotene
Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen – mit der Untersagung des 
weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 der 
Fahrzeug-Zulassungsverordnung rechnen“, sagt der Hamburger 
Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.
   „Besitzer betroffener BMW-Dieselfahrzeuge sollten nicht länger 
warten. Der bereits entstandene Schaden sollte vor einer weiteren 
Ausweitung des Skandals kurzfristig geltend gemacht werden“, meint 
Anwalt Rugen. HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Besitzern eine 
Erstbewertung durch spezialisierte Rechtsanwälte kostenfrei an.
Gerichtliche Durchsetzung der Schadensansprüche
   Hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung ihrer 
Schadensersatzansprüche können BMW-Besitzer auf die Unterstützung 
ihrer Rechtsschutzversicherung setzen, wenn der Teilbereich Verkehr 
mitversichert ist oder sogar eine reine 
Verkehrsrechtsschutz-versicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. 
Das „Risiko“ der Durchsetzung der Ansprüche beläuft sich sodann 
typischerweise auf den Betrag einer eventuell vereinbarten 
Selbstbeteiligung. Der den Diesel-Fahrern entstandene Schaden beläuft
sich typischerweise auf ein Vielfaches dieses Betrages.
Widerruf des Finanzierungsvertrags
   Sofern das Fahrzeug über die BMW Bank GmbH finanziert wurde, kann 
anwaltlich zudem geprüft werden, ob eine Rückabwicklung des 
Finanzierungsvertrags und des damit verbundenen Fahrzeugkaufs noch 
über das sog. Widerrufsrecht erreicht werden kann. Oftmals hat die 
BMW Bank GmbH im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen die 
Angabe gemacht, dass im Rahmen der Rückabwicklung pro Tag ein 
Zinsbetrag von 0,00 EUR zu zahlen ist. Zu einem Darlehensvertrag der 
Mercedes-Benz Bank AG, das diese Angabe von 0,00 EUR ebenfalls 
enthielt, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 
21.08.2018 – 25 O 73/18 – entschieden, dass das bestehende 
Widerrufsrecht aus diesem Grund noch nach Jahren wirksam ausgeübt 
werden konnte. Das Landgericht Aurich hat in seinem Urteil vom 
13.11.2018 – 1 O 632/18 – ebenfalls entschieden, dass wegen dieser 
Angabe von 0,00 EUR ein mit der Opel Bank GmbH geschlossener 
Darlehensvertrag samt Fahrzeugkauf rückabwickelt werden konnte. Die 
Rechtsprechung dieser beiden Gerichte lässt sich eins zu eins auf die
BMW Bank GmbH übertragen.
   Für Autofahrer hat HAHN Rechtsanwälte weit über 5.000 Verträge 
geprüft.
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   Wenn Sie Ihren Kauf, Darlehens- oder Leasingvertrag prüfen lassen 
wollen, dann brauchen Sie diesen nur mit dem Smartphone vollständig 
abfotografieren und auf www.anwaltderautofahrer.de/bmw hochladen. Die
Vertragsprüfung ist für alle Autofahrer vollkommen gratis und erfolgt
schon in den nächsten 48 Stunden, nachdem Sie die Vertragsunterlagen 
zur Prüfung eingereicht haben.
   Die Prüfung erfolgt dann durch spezialisierte Fachanwälte von HAHN
Rechtsanwälte.
Zum Kanzleiprofil:
   HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im 
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht 
tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite 
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist 
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra 
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat 
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Kanzleikontakt:
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