Wichtige Aufsichtsbehörden lassen Anträge für 
Tierversuche oft von Mitarbeitern genehmigen, die selbst jahrelang 
solche Experimente durchgeführt haben. Teilweise wechselten die 
Wissenschaftler ohne Wartezeit in die Behörde. Das zeigen Recherchen 
der Tageszeitung „taz“ (Donnerstagausgabe und taz.de) bei mehreren 
Aufsichtsämtern, die vergleichsweise viele Anträge bearbeiten. 
Tierrechtler halten solche Mitarbeiter für befangen.
   Die Behörden dürfen laut Tierschutzgesetz die Versuche nur dann 
genehmigen, wenn sich die wissenschaftliche Fragestellung 
ausschließlich mit Tierexperimenten beantworten lässt. Das Leid und 
die Zahl der Tiere müssen so gering wie möglich sein. Das sind 
Ermessensfragen, die je nach Einstellung und Engagement der Prüfer 
unterschiedlich beantwortet werden können.
   Dennoch hat das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales 
(Lageso) gerade 3 Wissenschaftler als Prüfer eingestellt, die selbst 
„viele Jahre“ etwa als Versuchsleiter gearbeitet haben, wie aus einer
internen E-Mail an Mitarbeiter der Behörde hervorgeht. In einem Fall 
gab es keine Karenzzeit. „Eine*r unserer neuen Mitarbeiter*innen war 
direkt vor dem Wechsel zum LAGeSo an Tierversuchsvorhaben beteiligt, 
bei den anderen lagen jeweils 3 Jahre zwischen dem Ende der 
Beteiligung an Versuchen und der Einstellung beim LAGeSo“, teilte die
Pressestelle des Amts der taz mit.
   Ähnlich ist die Lage in anderen Bundesländern mit vergleichsweise 
hohen Tierversuchszahlen. Das Niedersächsische Landesamt für 
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schrieb der taz, dass 
„ein Teil“ der 4 für Tierversuchsangelegenheiten zuständigen 
wissenschaftlichen Mitarbeiter mehrere Jahre selbst an solchen 
Experimenten beteiligt gewesen sei. Zwischen dieser Tätigkeit und der
Beschäftigung im Amt „gab es keine Karenzzeit“. Bei der für 
Nordbayern zuständigen Regierung von Unterfranken haben sogar alle 3 
Tierversuchsprüfer einschlägige Erfahrungen, wie das Amt der taz 
mitteilte. Auch hier wurden mitunter direkt und ohne Wartezeit die 
Seiten gewechselt.
   Sämtliche betroffene Behörden bestreiten, dass ihre Prüfer 
Interessenkonflikte hätten. Typisch ist die Begründung des Lageso: 
„Tierversuchsanträge aus den Instituten, in denen die 
Mitarbeiter*innen zuvor tätig waren, werden für einen Zeitraum von 
mindestens 5 Jahren nach dem Wechsel durch andere Mitarbeiter*innen 
des LAGeSo begutachtet und bearbeitet.“ Wer über „Praxiserfahrung“ 
verfüge, könne die Versuche „realistischer“ beurteilen.
   Doch Tierschützer überzeugt das nicht. „Die Entscheider sind 
Tierversuchsleute und keine Leute, die Tierversuchen kritisch 
gegenüber stehen“, sagt Edmund Haferbeck, der die Rechts- und 
Wissenschaftsabteilung der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland 
leitet. „Diese Leute sind befangen, weil sie natürlich weiter die 
Genehmigungen erteilen wollen, wie sie es ja die ganze Zeit für sich 
selbst reklamiert haben von den Behörden.“ Die meisten Anträge würden
genehmigt.
jma/mkr
   Den vollständigen Artikel finden Sie hier: 
http://www.taz.de/Wer-ueber-Tierversuche-entscheidet/!5538792/
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