Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formuliert in
ihrem neuen Bericht „Leitlinien für Umgebungslärm“ Empfehlung 
hinsichtlich der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen – 
unter anderem auch für die Windenergie. Der Bundesverband WindEnergie
(BWE) ordnet diese Empfehlungen in den aktuellen regulatorischen 
Rahmen in Deutschland ein.
   Die WHO empfiehlt in ihrem Bericht, dass Schallemissionen aus 
Windenergieanlagen in der unmittelbaren Nähe von allgemeinen 
Wohngebieten unter Tag einen Wert von 45 dB(A) nicht überschreiten 
sollte, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Für 
den Betrieb von Windenergieanlagen bei Nacht erteilt die WHO keine 
explizite Empfehlung.
   „In Deutschland sind die Schallemissionen von Windenergieanlagen 
bereits heute ein wichtiger Bestandteil der Immissionsrechtlichen 
Prüfung. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz 
sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanalgen in 
der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die 
Erteilung von Genehmigungen. In Teilen gehen die aktuellen 
Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO 
hinaus. So bestehen klare Richtwerte für Schallemissionen aus 
Windenergieanlagen bei Nacht, die in allgemeinen Wohngebieten bei 40 
dB(A) liegen. Der Schutz von Anwohnern ist also bereits heute gelebte
Praxis“, kommentiert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband 
WindEnergie (BWE).
   Die seitens der WHO ausgesprochenen Empfehlungen zur Windenergie 
müssen außerdem im Kontext der Gesamtpublikation verstanden werden. 
Die WHO-Publikation untersucht die Lärmquellen Straßenverkehr, 
Schienenverkehr, Luftfahrt, Windenergie und Freizeitlärm und gibt 
jeweils spezifische Empfehlungen. Dabei wird unterschieden, welche 
Maßnahmen dringend empfohlen werden („strong recommendation“) und 
welche fakultativ sind („conditional recommendation“). Während die 
Empfehlung in den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr, 
Luftfahrt und Freizeitlärm als dringend kategorisiert sind, stellt 
die WHO deutlich klar, dass die Empfehlungen zur Windenergie nur 
einen fakultativen Charakter haben. Von den im Bericht untersuchten 
Lärmquellen ist die Windenergie damit der schwächste Lärmemittent.
   Zur Erklärung dieser Einordnung schreibt die WHO, dass die 
vorhandene Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen nicht 
ausreicht, um fundierte Aussagen zu treffen. Aufgrund der 
resultierenden geringen Prognosesicherheit räumt die WHO ferner ein, 
dass die Empfehlungen zu Windenergieanlagen in gewissen Situationen 
nicht anwendbar sind. Damit schwächt die WHO ihre eigenen Aussagen 
bereits im Vorwort des veröffentlichten Berichts ab.
   „Windenergieanlagen aus dem Zusammenhang der WHO-Studie 
herauszureißen und in den alleinigen Fokus zu stellen ist nicht 
zulässig. Erst vor wenigen Tagen hat die Branche auf der 
WindEnergy2018 gezeigt, dass weiter kräftig und erfolgreich daran 
gearbeitet wird, dass Windenergieanlagen durch technische 
Innovationen noch ruhiger und leiser preiswerten CO2-freien Strom für
immer mehr Menschen produzieren,“ sagt Wolfram Axthelm.
   Grafik zur Einordnung der Schallemissionen verschiedener 
Alltagssituationen: http://ots.de/1WUGlG
Pressekontakt:
Bundesverband WindEnergie e.V.
Wolfram Axthelm, Pressesprecher
Neustädtische Kirchstraße 6
10117 Berlin
E-Mail: presse@wind-energie.de
Telefon: 030-212341-251
Original-Content von: Bundesverband Windenergie (BWE), übermittelt durch news aktuell
