Zur heutigen Entscheidung im Ständigen Ausschuss 
der EU für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, die Anwendung 
der drei bienenschädlichen Insektengifte (Neonikotinoide) 
Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland europaweit zu
verbieten, nimmt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der 
Deutschen Umwelthilfe (DUH) wie folgt Stellung:
   „Die Entscheidung zum Verbot dreier besonders bienenschädlicher 
Insektengifte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Natur- und 
Gesundheitsschutz. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und
Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben hier im Geiste des 
Koalitionsvertrages ein wichtiges Signal für den Insektenschutz 
gesetzt. Allerdings brauchen wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen 
Landwirtschaft ein umfassendes Pestizidreduktionsprogramm auf 
nationaler und letztendlich europäischer Ebene. Dazu gehören die 
umfassende Beschränkung des Total-Herbizides Glyphosat und 
Anwendungsverbote für besonders schutzbedürftige Flächen, das heißt 
im gesamten Siedlungsbereich, in Wasserschutzgebieten, in 
Naturschutzgebieten und auf EU Natura 2000 Flächen. Auch das momentan
geltende Zulassungsverfahren für Pestizide muss reformiert werden. 
Dazu gehört die Einführung einer Pflicht zur unabhängigen 
Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung. Insbesondere die 
Wirkungen auf Wildbestäuber und andere Insekten werden bislang nur 
unzureichend geprüft. Ohne einen signifikanten Rückgang des 
Pestizideinsatzes wird aber eine Trendwende beim Insektensterben 
nicht möglich sein.“
Hintergrund:
   Der Einsatz von Pestiziden, speziell den Neonikotinoiden, ist 
besonders gefährlich für die Bestäuber. Ihre hochgiftigen Wirkstoffe 
durchdringen die ganze Pflanze bis in die Blüten. Bei der 
Nahrungsaufnahme gelangen sie in die Insekten und wirken als Gift auf
die Nervenzellen, schädigen Geruchs- und Orientierungssinn oder 
führen zu eingeschränkter Nahrungsaufnahme. Sie gelangen sogar in die
Landschaft jenseits der Felder und somit auch in unsere Gewässer – 
unkontrolliert und dauerhaft. Das heute ausgesprochene Verbot der 
Anwendung im Freiland bezieht sich weiterhin nicht auf Gewächshäuser.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 
DUH-Pressestelle:
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