Angesichts der unklaren Faktenlage zu den 
gesundheitlichen Risiken von Glyphosat und möglichen negativen 
Wirkungen auf das Ökosystem – Stichwort  Insektensterben – wäre eine 
kürzere Frist  besser gewesen. Denn in der EU gilt nach wie vor das 
Vorsorgeprinzip, nach dem  begründete Zweifel an der Unbedenklichkeit
eines Verfahrens oder eines Stoffs genügen, um deren Anwendung zu 
verbieten. Immerhin haben die Bauern nun Planungssicherheit. Und die 
Industrie sollte wissen, dass sie die Entwicklung unbedenklicherer 
Wirkstoffe vorantreiben muss. Auch die mechanische Unkrautbekämpfung 
bietet noch viel Potenzial – nicht zuletzt durch die neuen 
Digitaltechnologien, die unerwünschte Pflanzen immer besser aufspüren
können.
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