Neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft. Sie löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab.

Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom Lager über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu privaten Heizölbehältern. Betreiber sind verpflichtet, die Stoffe und Gemische, mit denen sie in einer Anlage umgehen, als nicht wassergefährdend oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen einzustufen.

Mit dem in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen Praxishandbuch „Die neue AwSV 2017“ liegt jetzt ein Buch vor, mit dem die praxisnahe Umsetzung des neuen Anlagenrechts für wassergefährdende Stoffe rechtssicher gelingt. Es liefert einen kompakten Überblick über die Änderungen und Anforderungen der neuen AwSV 2017.

Alle erforderlichen Informationen sind übersichtlich und verständlich dargestellt. Praktische Kommentierungen zu den Neuerungen und Problemstellungen machen die Umsetzung leicht und mit den sofort anwendbaren Umsetzungshilfen sowie Mustervorlagen bietet das Buch eine wertvolle Zeitersparnis.

Unter www.forum-verlag.com/presse stehen die Pressemeldung und das Cover zum Download zur Verfügung.