Mit dem vorliegenden Antrag hat die 
Regierungskoalition erfolgreich aus ihrem Koalitionsvertag 
abgeschrieben. Das ist auch eine Leistung. In der Sache ist der 
Antrag nicht unbedingt falsch. Allerdings ist er zu kurz gedacht. Es 
stellt sich zum Beispiel die Frage, warum gerade nur 
Pumpspeicherkraftwerke von den Netzentgelten befreit werden sollen. 
Kommt es den Antragstellern wirklich auf die Umsetzung ihrer 
Forderung an, oder kann sich diese Koalition nicht auf mehr 
verständigen? Wenn sie es wirklich ernst meinen, dann dürfen sie sich
nicht auf einen Energiespeicher festlegen. Die Forderung zur 
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Stromspeichern muss doch 
technologieoffen gestellt werden. Oder wollen sie andere 
Speichermöglichkeiten schlechter stellen? Tatsache ist, Speicher sind
für die Optimierung des Energiesystems auf verschiedenste Art und 
Weise zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Bilanz der 
Energiewende notwendig. Zurzeit werden Energiespeicher als Erzeuger 
oder Letztverbraucher im Stromsektor definiert. Damit werden sie 
ihrer Funktion nicht gerecht. Es fallen Steuern und Abgaben bei der 
Stromeinspeicherung an, obwohl überhaupt kein Strom verbraucht wird. 
Nach dem Stromabfluss werden erneut Steuern und Abgaben für den 
Endverbraucher fällig, obwohl kein Strom produziert wurde. Diese 
Doppelbelastung darf so nicht erhalten bleiben. Insoweit können wir 
ihrem Antrag  noch folgen.
   Die Energiewende hat sich in den vergangenen Jahren in der Regel 
im Strombereich abgespielt. Wir müssen sie in den Wärme- und 
Mobilitätsektor tragen. Deshalb nimmt die Sektorenkopplung einen 
immer wichtigeren Stellenwert ein und ist bei der Verzahnung der 
Bereiche Wärme, Mobilität und Strom unerlässlich. Nur so kann die 
notwendige Flexibilität im Bereich der erneuerbaren Energien 
gewährleistet werden. Es ist richtig, wir  haben derzeit noch 
genügend Flexibilität im System. Das wird sich mit dem Netzausbau 
schnell ändern. D. h. wir brauchen mehr erneuerbare Energien damit 
folgerichtig auch mehr systemische Aufgaben übernommen werden können.
Onshore ist derzeit die wichtigste Erzeugerform von erneuerbaren 
Energien in Schleswig-Holstein. 12.000 Arbeitsplätze sind abhängig 
von Windenergie an Land. Aber die Hersteller der Windkraftanlagen 
sind unter Druck, sie befinden sich in der Krise. Hunderte von 
Arbeitsplätzen sind in Schleswig-Holstein in  Gefahr. Den Firmen und 
den von Arbeitslosigkeit betroffen Menschen ist nicht geholfen, wenn 
sie in ihrer Regierung den Planungsprozess für die Vorrangflächen für
Windenergieanlagen weiter verzögern. Die Branche und die 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Verlässlichkeit und 
dürfen  nicht zum Verlierer der Wahlversprechen von CDU und FDP 
werden. Richtig ist, dass die Ausschreibung von Windparks in der 
aktuellen Form für die Branche ebenfalls nicht hilfreich ist und den 
Firmen zu schaffen macht. Einige Projekte, die einen Zuschlag 
erhalten haben, dienen offenbar als Spekulationsobjekte, die 
wahrscheinlich nicht realisiert werden. Leider verfallen dann diese 
Ausbaukontingente und stehen der Industrie dann nicht zur mehr zur 
Verfügung. Es bedarf der Überarbeitung der Rahmenbedingungen für die 
Ausschreibungen.
   Kommen wir auf den Antrag der Koalition zurück. Dieser Antrag 
macht also nur dann Sinn, wenn ausreichend erneuerbare Energie zur 
Verfügung steht und das EEG erhalten bleibt. Wirft nun der 
interessierte Abgeordnete einen Blick in das Bundestagswahlprogramm 
der FDP, dann schaudert es einem. Zitat. „Wir wollen das 
Dauersubventionssystem des EEG mit Einspeisevorrang und -vergütung 
beenden.“ Diese Forderung würde das sofortige Ende des EEG und das 
Ende der Energiewende bedeuten. Sie gefährden damit tausende von 
Arbeitsplätzen  in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Nun könnte 
man ja meinen, die kleine FDP, was kann da schon passieren? Aber 
Schwarz-Gelb, das ist Chaos und Klientelpolitik. Die selbsternannte 
NRW-Koalition hat die FDP-Forderung nach Abschaffung der 
Einspeiseprivilegierung und -vergütung  eins zu eins übernommen.
   Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition,
bevor sie hier  solche Anträge stellen, müssen sie sich zum Erhalt 
des  EEG bekennen, sonst ihr Antrag nichts wert. Sie haben hier und 
heute die Gelegenheit dazu. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. 
Ich beantrage Abstimmung in der Sache.
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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