Keine unterschiedlichen Preiszonen für Strom in 
Deutschland
   Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine 
Subsidiaritätsrüge zu zwei Verordnungsvorschlägen der europäischen 
Kommission im Bereich der Energiepolitik verabschiedet. Dazu erklärt 
der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 
Thomas Bareiß:
   „Das umfassende Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ 
der EU-Kommission begrüßen wir ausdrücklich. Die ehrgeizigen Ziele 
der EU in den Bereichen Klimaschutz, erneuerbare Energien und 
Energieeffizienz bedeuten, dass sich die Energieversorgung in der EU 
in den nächsten Jahrzehnten drastisch wandeln muss. Das Gesetzespaket
nennt wichtige Stellschrauben, um den Wandel zu erleichtern.
   Trotzdem müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der 
Verhältnismäßigkeit von der EU-Kommission eingehalten werden. Aus 
unserer Sicht ist dies bei zwei Verordnungsentwürfen zum 
Energiebinnenmarkt, der sogenannten „ACER“-Verordnung und 
Elektrizitätsbinnenmarktverordnung nicht der Fall. Die Kommission 
schießt hier mit vielen Regelungen über das Ziel hinaus. Deshalb ist 
die Subsidiaritätsrüge der richtige Schritt.
   Gerade die Fülle von Kompetenzerweiterungen ist nicht mit dem 
Lissabon-Vertrag vereinbar. So soll zukünftig die EU-Kommission die 
Kompetenz erhalten, über die Größe von Strommarktgebieten zu 
entscheiden, in denen Strom ohne Mengenbegrenzung gehandelt werden 
darf. Damit wird eine Aufteilung Deutschlands in zwei oder mehrere 
Strompreiszonen zur realen Gefahr. Dagegen müssen wir im Sinne aller 
Stromverbraucher vorgehen.“
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