Änderung des Bundeswaldgesetzes kommt insbesondere 
Kleinwaldbesitzern zu Gute
   Am morgigen Donnerstag entscheidet der Deutschen Bundestag über 
die Änderung des Bundeswaldgesetzes. Heute hat der Ausschuss für 
Ernährung und Landwirtschaft dem Gesetzentwurf zugestimmt. Dazu 
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und 
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef 
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig:
   Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes bekräftigt die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Holzvermarktung dem Kartellrecht
unterliegt. Marktbeherrschende Stellungen der Landesforstverwaltungen
beim Holzverkauf müssen der Vergangenheit angehören. Der 
Unionsfraktion ist es aber auch ein wichtiges Anliegen, dass die 
Forstverwaltungen ihr Dienstleistungsangebot für Waldbesitzer 
aufrechterhalten. Deshalb werden bestimmte Forstdienstleistungen vom 
Kartellrecht ausgenommen. Zu diesen Dienstleistungen gehören Waldbau,
Holzauszeichnen, Holzernte und Bereitstellung des Rohholzes 
einschließlich seiner Registrierung.
   Ziel der Gesetzesänderung ist, dass ein ausreichendes und gutes 
Angebot an Forstdienstleistungen für alle Waldbesitzer vorhanden ist.
Staatliche Forststrukturen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. 
Besonders in Bundesländern mit kleinstrukturierten 
Waldbesitzverhältnissen profitieren Kleinwaldbesitzer von staatlichen
Forstämtern. Ihre fachkundigen Beratungs- und 
Betreuungsdienstleistungen sorgen dafür, dass auch Kleinwaldbesitzer 
Zugang zum Holzmarkt haben.
   Dabei ist deutlich festzuhalten, dass die Inanspruchnahme 
staatlicher Forstdienstleister fakultativ bleibt. Die Wahlfreiheit 
der Waldbesitzer, Forstarbeiten selbst vorzunehmen, sich in 
Forstbetriebsgemeinschaften zusammenzuschließen oder private Anbieter
zu beauftragen, wird durch die Gesetzesänderung in keiner Weise 
beeinträchtigt.
   Ein breites Angebot an privaten und staatlichen 
Forstdienstleistungen bietet am ehesten Gewähr, dass unsere Wälder 
nachhaltig und flächendeckend bewirtschaftet und die vorhandenen 
Holzvorräte genutzt werden. Holzmobilisierung ist wichtig, damit die 
Holzwirtschaft – eine wichtige Branche in unseren ländlichen Räumen –
mit ihrem nachwachsenden und klimafreundlichen Rohstoff aus 
heimischen Wäldern versorgt wird.“
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