A.T. Kearney analysiert Folgen höherer Recyclingziele
/ Sortieranlagen müssen investieren, erhöhen dadurch aber 
gleichzeitig ihre Produktivität
   Durch das geplante Verpackungsgesetz (VerpackG) kommen keine oder 
nur geringe Zusatzkosten auf die deutsche Wirtschaft zu. Das ist das 
Ergebnis einer Studie des Beratungsunternehmens A.T. Kearney im 
Auftrag des Grünen Punkts. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem 
deutlich höhere Recyclingziele vor – sowohl für die einzelnen 
Materialarten als auch für die gesammelten Abfälle insgesamt. Durch 
diese Anpassungen erwartet A.T. Kearney keine Kostensteigerungen: 
„Natürlich muss in die Sortieranlagen investiert werden“, so Dr. Sven
Rutkowsky, Partner bei A.T. Kearney. „Den Investitionen stehen aber 
ein Produktivitätsgewinn sowie Einsparungen für die thermische 
Entsorgung gegenüber, sodass in Summe der Mehraufwand ausgeglichen 
wird.“
   Durch mehr hochwertiges Kunststoffrecycling werden größere 
Anlagenkapazitäten für die Aufbereitung der Kunststoffe gebraucht. 
„Diese Kapazitäten sind zum großen Teil schon vorhanden, zum Teil 
werden Importmengen verdrängt“, hat Rutkowsky ermittelt. „Die Quoten 
und die höhere Investitionssicherheit durch das geplante Gesetz 
bieten zudem einen Anreiz, die Kapazitäten weiter auszubauen und vor 
allem die Ketten in höherwertige Verwertungen zu schließen. Auch 
hierin sehen wir eher einen Vorteil.“
   Zu höheren Kosten könnten allenfalls Änderungen in der 
Sammelinfrastruktur führen, denn die Kommunen sollen durch das 
VerpackG größere Mitspracherechte bei der Ausgestaltung der Sammlung 
erhalten. Erwartet wird, dass sich die Entsorgungsrhythmen für die 
Gelbe Tonne verkürzen. „Dadurch kann es zu höheren Sammelmengen und 
mehr Fehlwürfen kommen und in der Folge zu höheren Transport- und 
Sortierkosten“, erläutert Rutkowsky. Diese Kosten könnten maximal ca.
45 Millionen Euro betragen. Insgesamt sieht A.T. Kearney durch 
Änderungen in der Sammelinfrastruktur, höhere Verwertungsmengen und 
höhere Quotenvorgaben Kostensteigerungen in Höhe von maximal 107 
Millionen Euro in 2020. Die Berechnungen beruhen auf einem Entwurf 
des VerpackG vom August 2016. Demgegenüber sieht der Entwurf vom 10. 
November 2016 längere Übergangsfristen und teilweise geringere 
Recyclingquoten vor – die Auswirkungen auf die Kosten dürften also 
noch geringer ausfallen.
   „Höhere Recyclingquoten führen nicht automatisch zu höheren 
Kosten“, resümiert Michael Wiener, CEO der Duales System Holding. „Im
Gegenteil – das Verpackungsgesetz wird helfen, einen Investitionsstau
in den Anlagen aufzulösen, und damit schon bald für mehr Leistung 
sorgen.“ Kostentreiber im dualen System ist laut Wiener vor allem der
ungleiche Wettbewerb: „Marktteilnehmer, die Verpackungen aus dem 
System herausdefinieren, verschaffen sich einen ungerechtfertigten 
Vorteil auf Kosten derjenigen Unternehmen, die ihre Verantwortung 
ernst nehmen.“
   Dem will das VerpackG mit der Einrichtung einer Zentralen Stelle 
begegnen. Diese von der Wirtschaft getragene Stelle soll umfangreiche
Kontrollfunktionen erhalten und Standards setzen können. „Das 
Verpackungsgesetz kann den Vollzug stärken und damit für mehr 
Gerechtigkeit sorgen“, ist Wiener überzeugt. „Letztlich können alle 
vom Verpackungsgesetz profitieren: die Umwelt durch mehr Recycling, 
die Wirtschaft durch mehr Kostengerechtigkeit und der Verbraucher 
durch ein nachhaltiges Angebot zur Mülltrennung.“
   Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie unter 
http://bit.ly/2g77NJy.
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