Energiewende wird ausgebremst / Wirtschaftliche 
Paralysierung der Stadtwerke durch zusätzliche Aufsichtsrechte der 
Gemeindevertreter
   Am 30. Juni 2015 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung 
einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Kommunalwirtschaft stärken 
soll. Der Entwurf soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, die 
Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer 
flächendeckenden Breitbandinfrastruktur voranzutreiben. „Wir brauchen
Stadt- und Gemeindewerke, die sich auf dem Telekommunikations- und 
Energiemarkt bestmöglich beteiligen können“, schreibt die Regierung 
in einer Pressemitteilung.
   Diese Ziele befürworten die Verbände der kommunalen 
Wirtschaftsunternehmen, der Verband der Schleswig-Holsteinischen 
Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) und der Verband kommunaler 
Unternehmen Nord (VKU-Nord). Sie halten den Gesetzesentwurf insgesamt
jedoch für wenig tauglich, diese Ziele zu erreichen. „Die geplanten 
Regelungen bewirken genau das Gegenteil“ kritisiert der 
VSHEW-Vorsitzende Helge Spehr. „Sie werden die Stadtwerke 
wirtschaftlich paralysieren, wenn sie umgesetzt werden“, bestätigt 
Thomas Kanitz, Vorsitzender des VKU-Nord.
Positiver Ansatz
   Der bisherige Entwurf im „Gesetz der Landesregierung zur Stärkung 
der Kommunalwirtschaft“ enthält zwar Änderungen der Gemeindeordnung, 
wonach Gemeinden sich im Bereich der Energiewirtschaft stärker und 
einfacher beteiligen können (insbesondere in § 101a GO-E). Das ist zu
begrüßen und im Sinne des Koalitionsvertrags.
Behinderung kommunaler Wirtschaft
   Gleichzeitig enthält der Entwurf aber gegenläufige Änderungen, 
welche die Betätigung der kommunalen Wirtschaft in Form privater 
Gesellschaften massiv behindern. Bei diesen Änderungen geht es 
offenbar darum, die Kommunalaufsicht stärker zu befähigen, möglichen 
Gefahren für die Gemeinden entgegenzuwirken, die durch 
wirtschaftliche Betätigung ihrer privatrechtlichen GmbHs oder AGs 
entstehen können. Dieses Ziel ist legitim. Den Risiken begegnen 
derzeit alle Bundesländer in ihren Gemeindeordnungen im Wesentlichen 
mit folgenden Vorgaben:
   1. Reduzierung der Tätigkeit auf ein wichtiges Interesse an der 
      Gesellschaftsgründung
   2. Begrenzung der Haftung
   3. Angemessener Einfluss der Gemeinde auf die Gesellschaft
   4. Mindestanforderungen an die Rechnungslegung
Gesetzesentwurf beschränkt Flexibilität
   Der vorliegende Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein geht jedoch
weit über das bundesweit übliche Schutzniveau hinaus. Hier werden die
von den kommunalen Gremien explizit gewollte Eigenverantwortlichkeit,
Handlungsfreiheit und Flexibilität privatwirtschaftlicher kommunaler 
Unternehmen abgeschafft. Dies geschieht vor allem durch eine stark 
ausgeweitete Bindung der Gesellschaftsorgane an Weisungen der 
Gemeinde.
Fazit
   Generell sollte der Entwurf den Zielen des Koalitionsvertrags 
dienen, nämlich eine Erweiterung der kommunalwirtschaftlichen 
Betätigung im Rahmen der Energiewende. Das ist vorliegend nicht der 
Fall. Weitere administrative Ziele sollten hiermit nicht vermengt und
aus dem Entwurf herausgehalten werden.
Pressekontakt:
Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft 
e.V.
Dr. Dieter Perdelwitz (Geschäftsführer)
Tel.:	(040) 72 73 73 90
Mobil:	(0151) 40 10 82 40
E-Mail:	perdelwitz@vshew.de
Internet:	www.vshew.de
Verband kommunaler Unternehmen Nord
Detlef Palm
Tel.: 	(040) 72 73 73 80
Mobil:	(0175) 93 52 866
E-Mail:	palm@vku.de
