Was bedeutet die DIN EN 16247 für Ihr Unternehmen?
Für die betroffenen Unternehmen heisst das:
• Aufnahme der energetischen Situation eines Unternehmens einschließlich Analyse des Verbrauchsverhaltens,
• Energiekennzahlen zu erhalten und damit die Energieverbräuche für die Zukunft vergleichbar zu machen
• eine Grundlage für Optimierungsempfehlungen an Hand von Wirtschaftlichkeitszahlen zu schaffen
Welche Daten braucht das durchführende Ingenieurbüro?
Die Unternehmen müssen verschiedene Informationen bereits stellen, damit ein Audit sinnvoll durchgeführt werden kann. In der Praxis wird das durchführende Ingenieurbüro einen Unternehmensrundgang machen (in jeder Betriebsstätte / Liegenschaft) und dabei verschiedene Daten aufnehmen. Diese Unterlagen werden gebraucht:
• Energierechnungen
• Lastgänge
• Planunterlagen (soweit vorhanden)
• Aufstellung aller energetischen Verbraucher
• Zugang zu den Stromverteilungen
Wie lange dauert das Audit?
Die Dauer eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ist abhängig von der Tiefe des Audits und davon, wie viele Standorte zu auditieren sind. Gehen Sie davon aus, dass ein Audit bei guter Vorbereitung 5 bis 6 Wochen dauern wird. Die Zeit in Ihrem Unternehmen vor Ort ist dabei deutlich kürzer: Rechnen Sie mit 1 bis 2 Tagen je Standort. Zudem müssen Sie entsprechenden personellen Ressourcen aus Ihrem Unternehmen für die Vorbesprechung und die Durchführung abstellen. Die abschliessende Präsentation des Berichts mit Vorstellung der Handlungsempfehlungen erfolgt vor der obersten Geschäftsleitung.
Was kostet ein Audit?
Die Kosten eines Energieaudits nach DIN EN 16247 sind von verschiedenen Faktoren abhängig; diese können sein:
• die Zahl der Standorte Ihres Unternehmens
• die räumlichen Grenzen des Audits innerhalb des Unternehmens
• Absprachen über Schwerpunkte des Audits
• notwendige Messungen an Verbrauchspunkten
• Qualität der Aufzeichnungen (z.B. Vollständigkeit von Abrechnungen)
Wer kann ein Audit durchführen?
Nur unabhängige Fachingenieure mit entsprechender Eignung können ein Audit durchführen. Beachten Sie bei der Auswahl eines Fachdienstleisters: Die/der Ingenieur/in soll beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / dem BAFA / für das Verfahren zugelassen und gelistet sein. Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sollen sich Energieauditoren prüfen lassen und in die öffentliche Energieauditorenliste eintragen lassen, die ebenfalls vom BAFA geführt wird.