Durch die weltweit einheitliche Kennzeichnung von 
Gefahrstoffen soll das Global harmonisierte System (GHS) zu mehr 
Sicherheit in Unternehmen beitragen. Um die einheitlichen Kriterien 
für die Risikobewertung umzusetzen, wurden alle Gefahrstoffe neu 
bewertet und oftmals im Vergleich zum alten System als gefährlicher 
eingestuft. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Dokumente und 
Vorschriften entsprechend angepasst werden müssen. Übergangsfristen, 
die Unternehmen die Verwendung der alten Gefahrstoff-Symbole oder 
Risikobewertungen einräumten, enden am 31. Mai 2015. Daher ist es 
höchste Zeit, Prozesse und Dokumentationen an die neue Gesetzeslage 
anzupassen und sich rechtssicher aufzustellen. Peter Bruckhaus, 
Gefahrstoff-Experte bei TÜV Rheinland: „Die Verantwortung für die 
richtige Risikobewertung und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen bei der
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 
liegt beim jeweiligen Betrieb.“
Neue Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen
   Auf den ersten Blick scheinen die neuen Symbole zur Kennzeichnung 
von Gefahrstoffen selbsterklärend. Dennoch ist eine Schulung und 
Unterweisung der Mitarbeiter wichtig und notwendig. Hier gilt es 
unter anderem zwei neue Symbole zu erläutern: Das Ausrufezeichen 
mahnt zur Vorsicht und weist auf Gefahrstoffe hin, die 
sensibilisierende, reizende und gesundheitsschädliche Wirkungen 
haben. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr (Oberkörper hinter einem
Stern) ist weit gefasst: Es kennzeichnet Stoffe, die sehr schwere 
Gesundheitsschäden mit verzögertem Verlauf auslösen können. Darunter 
fallen zum Beispiel Erbgutveränderungen oder auch Krebserkrankungen.
   Das bisher bekannte Andreaskreuz wird nicht mehr verwendet. 
Zusätzlich können diese Kennzeichnungen um sogenannte Signalwörtern 
ergänzt werden, die den Gefährdungsgrad noch einmal unterstützen. 
„Gefahr“ wird verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien.
„Achtung“ steht für weniger schwerwiegende (tiefere) 
Gefahrenkategorien. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr in 
Kombination mit „Gefahr“ warnt es beispielsweise davor, dass ein 
Gefahrstoff die Organe schädigt (H370). In Kombination mit dem 
Signalwort „Achtung“ ist die Bedeutung abgeschwächt: Das Symbol weist
dann darauf hin, dass Organschäden auftreten können (H371).
   Die neuen Kennzeichnungen zu kennen, ist nicht nur beim 
beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen wichtig. Sie begegnen jedem 
Verbraucher im privaten Umfeld, zum Beispiel im Haushalt auf 
Reinigungsmitteln, Blumendünger, Farben, Lacken oder Klebstoffen. Im 
Flyer „Gefahrstoffe im Haushalt“ hat TÜV Rheinland die Symbole, ihre 
Bedeutung und mögliche Schutzmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
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