Mit Blick auf den Internationalen Tages des 
Artenschutzes (3. März) verweist der NABU auf die in Deutschland 
besonders gefährdeten Fledermäuse. Vier der 24 heimischen 
Fledermausarten sind bereits vom Aussterben bedroht: Die Große und 
Kleine Hufeisennase sowie die Wimpern- und Mopsfledermaus. Drei 
weitere Arten gelten als stark gefährdet, fünf als gefährdet.
   „Ursache für die starken Bestandseinbrüche der meisten 
Fledermausarten in den vergangenen Jahrzehnten ist vor allem die 
intensive Landwirtschaft. Neben dem Verlust der Vielfalt bäuerlicher 
Kulturlandschaften sind die Auswirkungen auf das Angebot an 
Beutetieren wie Nachtfaltern, Fluginsekten oder Käfern erheblich, 
ebenso wie der Einsatz von Pestiziden“, sagte NABU-Präsident Olaf 
Tschimpke.
   Viele Fledermaus-Quartiere werden vom Menschen unbewusst zerstört.
Besonders höhlenreiches Altholz wird noch immer aus dem Wald 
entfernt. Dachböden werden renoviert und mit Holzschutzmitteln 
behandelt, Hohlräume ausgeschäumt und Fugen versiegelt, wichtige 
Quartiere gehen so verloren. „Am Schutz der Tiere kann sich jeder 
beteiligen. Künstliche Quartiere wie Fledermauskästen, Einbausteine 
ins Mauerwerk, Vermeidung von Pestiziden oder ein 
fledermausfreundlicher Garten zur Förderung nachtaktiver 
Insektenarten, vieles ist möglich und bedarf nur eines geringen 
Aufwands“, so NABU-Fledermausexperte Sebastian Kolberg.
   Auch Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für die heimischen und 
im besonderen Maße auch für migrierende Fledermäuse aus dem 
europäischen Umland dar, wenn sie nicht auf  Standorten geplant 
werden, die aus Naturschutzsicht als konfliktarm eingestuft werden. 
Einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und 
Wildtierforschung zufolge sterben jährlich 250.000 Tiere an den 
Folgen von Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem so genannten 
Barotrauma, welches durch große Luftdruckänderungen an den 
Rotorblättern erzeugt wird und bei dem die inneren Organe der Tiere 
zerreißen können.
   „Deutschland trägt hier eine ganz besondere Verantwortung nicht 
nur für die heimischen, sondern alle europäischen Fledermausarten. 
Als Transitland für wandernde Fledermäuse muss der Artenschutz im 
Vordergrund stehen“, so NABU-Präsident Tschimpke. „Als Vertragsstaat 
des EUROBATS-Abkommens hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet,
den Fledermausschutz bei der Planung von Windenergieanlagen zu 
berücksichtigen.“
   Studien belegen, dass insbesondere der Naturraum sowie 
Witterungsverhältnisse wie Temperatur, Niederschlag und 
Windgeschwindigkeit die Aktivität von Fledermäusen im Umfeld von 
Windenergieanlagen bestimmen. Wälder und waldreiche Standorte zählen 
zu den sensiblen und daher konfliktreichen Gebieten. Hier finden sich
Jagdhabitate, Tages- und Winterquartiere vieler Fledermausarten. Von 
Windkraft besonders gefährdete Arten wie die Rauhautfledermaus, der 
Große wie auch der Kleine Abendsegler oder die Zwergfledermaus nutzen
Wälder, besonders mit hohem Altholzanteil, als Tages- und 
Winterquartiere. Daher sollten Waldstandorte möglichst nicht für die 
Windenergienutzung herangezogen werden.
   Terminhinweis: 12. Fachtagung der NABU-Bundesarbeitsgruppe (BAG) 
Fledermausschutz vom 20. bis 22.März in Erfurt, u.a. mit Thüringens 
Umweltministerin Anja Siegesmund und NABU-Präsident Olaf Tschimpke. 
In der Landeshauptstadt Thüringens werden rund 400 Tagungsgäste aus 
dem gesamten Bundesgebiet erwartet, die sich zu aktuellen Themen des 
Fledermausschutzes und der Fledermausforschung austauschen.
Mehr Infos: www.bag2015.de
www.NABU.de/fledermausschutz
Pressefotos
www.NABU.de/presse
Hintergrund
   Wichtigstes rechtliches Instrument zum Schutz der Fledermäuse ist 
die europäische Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, auf deren 
Grundlage ein europaweites Schutzgebietsnetz entsteht. Besonders 
schützenswerten Arten wird dadurch ein Lebensraum gesichert. Die 
Vernetzung von- und der notwendige genetische Austausch zwischen 
Populationen in stark besiedelten und durch Infrastrukturen 
zerschnittenen Ländern wie Deutschland werden somit erst ermöglicht. 
Aktuell überprüft die EU-Kommission im Rahmen eines „Fitness Checks“ 
die Wirksamkeit der europäischen Naturschutzrichtlinien. Viele 
Beispiele zeigen, dass die Richtlinien der Schlüssel zum 
erfolgreichen Erhalt der biologischen Vielfalt sind, wenn sie 
konsequent umgesetzt werden. Der NABU fordert daher eine 
Naturschutzoffensive, damit die Richtlinien ihre Wirkung endlich voll
entfalten können.
Pressekontakt:
Sebastian Kolberg, NABU-Experte für Fledermausschutz, Tel. +49 
(0)30.284 984 – 1624, E-Mail: Sebastian.Kolberg@NABU.de
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