Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(BMWi) hat heute sieben Eckpunkte für das „Verordnungspaket 
Intelligente Netze“ vorgelegt und gibt damit einen Vorgeschmack auf 
die Regelungen der angekündigten Messsystemverordnung, 
Rollout-Verordnung und Datenkommunikationsverordnung. Diese sollen 
noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden. Sie regeln zukünftig die Anforderungen an die 
Zählertechnik, an den Kreis der zum Einbau Verpflichteten sowie an 
die Datensicherheit. Dabei geht es insbesondere darum, welche 
Kundengruppen intelligente Zähler (iZ) als Basisinfrastruktur 
eingebaut bekommen beziehungsweise welche Vorreiter beim Einbau 
intelligenter Messsysteme (Gateway plus iZ) werden.
   Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen 
(VKU) Hans-Joachim Reck dazu: „Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland
befindet sich vor einer entscheidenden Weichenstellung. Wir begrüßen 
den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die 
Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme zeitlich zu staffeln
und dabei zunächst auf die verbrauchsintensiven Kundengruppen zu 
fokussieren.“ Denn die intelligenten Messsysteme sollen schrittweise 
eingeführt werden: Das beginnt 2017 für Verbraucher mit einem 
Verbrauch von mehr als 20.000 Kilowatt (kWh) pro Jahr, 2019 werden 
die Messsysteme der Gruppe von mehr als 10.000 Kilowatt angepasst. 
2021 schließlich soll die letzte Stufe der „Rollout-Rakete“ bei den 
Verbrauchern mit mehr als 6.000 kWh gezündet werden.
   Mit dem Vorschlag, die Grenze zur Einbauverpflichtung von 
intelligenten Messsystemen anfangs hoch anzusetzen, folgt das BMWi 
einer zentralen Forderung des VKU. „Sich bei der Verpflichtung zum 
Einbau der intelligenten Messsysteme auf die Mittel- und 
Großabnehmer, also Industrie und Gewerbe, zu konzentrieren, ist 
volkswirtschaftlich gesehen das Gebot der Stunde“, so Reck. Mittel- 
und Großabnehmer seien die „Elefanten“ in den Verteilnetzen – dort 
läge das relevante Potenzial zur Lastverlagerung, denn sie ständen 
zwar nur für rund zwei Millionen Zählpunkte, bezögen aber zwei 
Drittel des gesamten Stroms aus diesen Netzebenen.
   Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht des VKU dennoch. „Es 
fehlt noch eine Revisionsklausel für die Verbraucher ab 6.000 kWh. 
Die dritte Stufe darf nicht automatisch gezündet werden“, kritisiert 
Reck. „Es ist immer gut, die anfänglichen Erwartungen an der Realität
zu spiegeln. Erst auf Grundlage der Erfahrungen aus den ersten beiden
Rollout-Stufen kann verantwortlich entschieden werden, ob mehrere 
Millionen Haushalte mit Zusatzkosten für intelligente Messsysteme 
belastet werden sollen. Einen Automatismus darf es hier nicht geben.“
   Bei der notwendigen Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes 
(EnWG) begrüßt der VKU, dass es nunmehr keine verbrauchsunabhängigen 
Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme bei Neubau und 
Renovierungen geben soll. Damit wird eine Kernforderung des VKU 
erfüllt – die zukünftige Basisinfrastruktur wird der deutlich 
günstigere intelligente Zähler bilden. Ebenfalls positiv ist zu 
werten, dass das BMWi auch zu der Einschätzung gelangt ist, dass für 
die Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), das heißt 
Industrie und Gewerbe mit in der Regel mehr als 100.000 kWh 
Jahresverbrauch, diese etablierte Technik zunächst beibehalten werden
kann und hier eine technologischer Wechsel nicht vordringlich 
ansteht.
   Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Verordnungspaketes wird 
als eine zentrale Frage der Finanzierungsmechanismus zu klären sein. 
Der VKU wird sich hier mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die den 
verpflichteten Verteilnetzbetreibern entstehenden Kosten auch 
vollumfänglich im Regulierungsregime anerkannt werden.
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