Heizen mit Holz ist kostengünstig, 
effizient und klimaneutral – das sollte auch der Gesetzgeber 
berücksichtigen
   Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den 
letzen Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der 
verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger verabschiedet worden. 
Neben der Stromversorgung geht es dabei vor allem um die 
Wärmeenergie, also Energie zum Beheizen von Gebäuden.
   –	Die Energie-Einsparverordnung (EnEV), die das Ziel hat, über 
eine verbesserte Wärmedämmung und hocheffiziente Heizungstechniken im
Neubaubereich möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
   –	Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das bei der 
Beheizung von Gebäuden einen Mindestanteil regenerativer, also 
erneuerbarer Energien festschreibt. Auch dieses Gesetz gilt 
ausschließlich für den Neubausektor.
   Für Bestandsbauten – darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, 
Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam – gibt es derzeit kein 
bundeseinheitliches Gesetz. Auf Länderebene jedoch sind entsprechende
Maßnahmen bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. So zum Beispiel in 
Baden-Württemberg, wo derzeit das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW“ 
(EWärmeG) überarbeitet wird. Danach soll bei Veräußerung oder im 
Sanierungsfall bei Bestandswohngebäuden zukünftig 15 (statt bisher 
10) Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
   Lokal verfügbar, ökologisch sinnvoll – doch in Stuttgart nicht auf
der Agenda
   Bei der Wärmeenergie spielt feste Biomasse – vorwiegend in Form 
von Scheitholz und Holzpellets – eine zentrale Rolle. Als lokal 
verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und, nicht 
zuletzt aufgrund kurzer Transportwege, ökologisch sinnvoll genutzt 
werden. Als weiterer Pluspunkt kommt die regionale Wertschöpfung 
hinzu.
   Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind 
bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen – nämlich Raumheizer (Kaminöfen)
– ausgeschlossen. Damit werden die überwiegenden Anwendungsbereiche 
dieser interessanten Form der Energiegewinnung durch einen 
regenerativen Rohstoff mutwillig unterdrückt, was nicht nur zur 
Einschränkung des Wettbewerbs führt, sondern auch die 
Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert.
   Bewährte Technologien sollten nicht willkürlich ausgeschlossen 
werden
   Bei Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI und gleichzeitig als 
Unternehmerin in Baden-Württemberg unmittelbar von diesem Vorhaben 
betroffen, stößt das auf Unverständnis: „Die gesamte Produktpalette 
moderner Feuerstätten ist geeignet, die Anforderungen des Gesetzes 
vollständig zu erfüllen. Sollte es zum Ausschluss bestimmter 
Gerätetypen kommen, blieben bewährte Heiz-Technologien willkürlich 
ausgeklammert, die in besonderer Weise geeignet wären, die 
Energiewende gelingen zu lassen. Zudem geht dies an den Interessen 
der Verbraucher vorbei.“
   Moderne Feuerstätten mit effizienter Verbrennungstechnik – also 
Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine – sind dank geringer Emissionen 
und eines hohen Wirkungsgrades ihren Vorläufermodellen weit 
überlegen. Das gilt in besonderem Maße für Geräte mit 
Speicherfunktion sowie Systeme mit integriertem Wasser-Wärmetauscher 
zum Anschluss an die Zentralheizung. Der HKI appelliert daher an die 
Verantwortlichen im Südwesten, ihre bisherige Planung in diesem Punkt
zu überdenken.
Mehr unter www.hki-online.de und www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
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