Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer 
boykottieren EU-Klimaschutzvorschrift durch Nichtkontrollen – DUH 
kündigt rechtliche Schritte gegen Media Markt und Saturn an, sollten 
diese bis Mitte Dezember weiterhin eine korrekte Kennzeichnung 
verweigern
   Ein Marktcheck der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) kam im Oktober
2014 zu dem Ergebnis, dass sich die Anbieter von PC-Monitoren 
mehrheitlich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur 
Kennzeichnung ihrer Produkte mit Effizienz- und 
Energieverbrauchsangaben hielten. 52 Prozent der überprüften 
Hersteller und 71 Prozent der überprüften Onlineshops verstießen 
gegen diese dem Klima- wie Verbraucherschutz dienende Vorschrift der 
EU. Die DUH forderte von den Anbietern der PC-Monitore umgehend die 
Kennzeichnung der Geräte mit den entsprechenden Angaben. Inzwischen 
haben sich neun von elf Herstellern gegenüber der DUH rechtlich 
bindend verpflichtet, die Kennzeichnungsvorgabe zukünftig 
einzuhalten.
   Die Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung soll nicht nur den 
Verbraucher über die Effizienz eines Produktes informieren, sondern 
es auch Herstellern hocheffizienter Produkte ermöglichen, sich über 
das Energieeffizienzlabel von Herstellern ineffizienter Produkte 
abzugrenzen und dadurch einen Marktvorteil zu erlangen. Dies soll den
technologischen Fortschritt dieser Produkte befördern. Die nach 
Auffassung der DUH ärgerliche aber in Deutschland gängige Praxis der 
für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden, derartige 
Klima-schutzvorschriften der EU weder zu kontrollieren noch Verstöße 
zu ahnden, belohnt somit Hersteller ineffizienter Monitore.
   „Einmal mehr zeigt sich, wie halbherzig die deutsche 
Klimaschutzpolitik ist. Während wir erstmals wieder ansteigende 
CO2-Emissionen feststellen, haben die Marktüberwachungsbehörden aller
Länder und Parteien ein –großes Herz für Klimasünder– und kümmern 
sich nicht darum, diese Rechtsvorschrift gegenüber Industrie und 
Handel auch durchzusetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
der DUH.
   Seit 2012 müssen bei der Bewerbung HDMI-fähiger PC-Monitore 
Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Energieverbrauch des 
Geräts gemacht werden. Die Effizienzskala bei Videomonitoren reicht 
von A++ (beste Klasse) bis G (schlechteste Klasse). Die Marktanalyse 
der DUH ergab außerdem, dass rund 58 Prozent der am Markt gelisteten,
gekennzeichneten PC-Monitore in den Energieeffizienzklassen B bis G 
eingestuft waren. Die DUH überprüfte dabei die gängigsten Größen 22, 
24 und 27 Zoll. Lediglich rund sechs Prozent der gesichteten Geräte 
wiesen die Energieeffizienzklassen A+ und A++ auf. Bei den 
22-Zoll-Monitoren fand sich gar kein Gerät in der 
Energieeffizienzklasse A+ und A++.
   Die von der DUH bundesweit angesprochenen Elektrofachmärkte und 
Fachmarktketten, darunter mehrere Media Märkte und 
Saturn-Unternehmen, verweigern die korrekte Kennzeichnung. In diesen 
Fällen droht die DUH mit rechtlichen Schritten und Eintrag der 
betreffenden Unternehmen auf der im Internet veröffentlichten 
–DUH-Schmuddelliste–.
   „Der Verbraucher soll mittels der Kennzeichnung von Produkten mit 
Energieverbrauchs- und Effizienzangaben in die Lage versetzt werden, 
diese hinsichtlich der Folgekosten und den Kosten im laufenden 
Betrieb besser bewerten zu können. Die DUH wird gegenüber den 
–Verweigerern– das Informationsrecht des Verbrauchers gerichtlich 
durchsetzen“, erklärte Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei 
der DUH.
Hintergrund:
   Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus einer europaweit 
geltenden Verordnung (Nr. 1062/2010), wonach PC-Monitore, die zur 
Anzeige von Videosignalen konzipiert sind (d.h. unter anderem über 
einen SCART- oder HDMI-Anschluss verfügen oder einen TV-Tuner 
integriert haben), dem Verbraucher die Energieinformationen 
bereitstellen müssen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln im Februar 
2014 (AZ: 6 U 189/13) bestätigt. Heute besitzt die Mehrheit aller neu
auf den Markt gebrachten PC-Monitore für den Heimgebrauch einen 
dieser Anschlüsse, insbesondere eine HDMI-Schnittstelle, über die z. 
B. DVD-Player oder Spielekonsolen am Monitor betrieben werden können.
Werden Videomonitore über Online-Shops und andere Arten des 
Fernabsatzes angeboten, müssen neben der Energieeffizienzklasse auch 
die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt sowie der jährliche 
Energieverbrauch im Ein-Zustand in KWh angegeben werden.
   DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: 
https://twitter.com/Umwelthilfe
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 07732 9995 0, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
